Das Deutsche Sozialsystem Was Ist Das Und Wie Funktioniert Es



Artikel 20 im GG besagt, dass Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Foto: Michel Balzer, flickr.com (CC BY-NC-SA 2.0)

Sozialstaat – ein Begriff, dem man immer wieder in den Nachrichten begegnet. Gerade Deutschland ist bekannt für sein sogenanntes Sozialstaatsprinzip. Aber was ist das eigentlich genau? Schekker-Autor Okan spielt mal den Besserwisser.

In der deutschen Verfassung, dem Grundgesetz (GG), gibt es einen besonders wichtigen Artikel: Artikel 20 besagt, dass Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist.

Dieses „Sozialstaatsprinzip“ ist genau wie der Schutz der Menschenwürde und der Grund- und Menschenrechte die Grundlage für unsere Demokratie. Er besagt, dass sich die Politik neben anderen Themen auch mit sozialer Gerechtigkeit und der sozialen Absicherung der Menschen in Deutschland beschäftigen muss. Das Ziel des Sozialstaats ist, dass alle am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können. Notlagen sollen erst gar nicht entstehen, zumindest aber soll der Sozialstaat diese abfedern.

Versicherungen für alle

Deshalb erhalten Menschen finanzielle Unterstützung, wenn sie krank sind, als besonders schutzbedürftig gelten oder in irgendeiner anderen Weise benachteiligt sind. Ein wichtiger Teil des deutschen Sozialstaats ist das Versicherungsprinzip. Es gibt mehrere gesetzliche Versicherungen, die in verschiedenen Fällen beziehungsweise Notlagen zum Tragen kommen: Krankheit, Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, bei einem Arbeitsunfall oder Pflegebedürftigkeit. Auch die gesetzliche Rentenversicherung gehört dazu.. Bis zu einer bestimmten Höhe des Lohns sind diese Versicherungen in der Regel verpflichtend.

Der Grundgedanke hierbei ist, dass jeder Arbeitnehmer in die Versicherung einzahlt, auch wenn nicht jeder die angebotenen Leistungen im gleichen Umfang nutzt. Damit soll erreicht werden, dass die Gemeinschaft den Einzelnen absichert, auch wenn dieser nicht so viel einzahlen kann, wir er selber im Notfall – bei einer schweren Krankheit zum Beispiel – vielleicht einmal braucht. Lebensrisiken und deren soziale Folgewirkungen sollen also abgefedert werden.

Als besonders schutzbedürftig gelten zum Beispiel Familien. Sie haben laut Grundgesetz Anspruch „auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft“ und stehen „unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung“. Das steht in Artikel 6 des Grundgesetzes. Entsprechend gibt es zum Beispiel das Kindergeld, dessen Höhe von der Zahl der Kinder abhängt und Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten zusteht. Die Allgemeinheit beteiligt sich somit mit einem kleinen Beitrag an den Kosten der Kindererziehung.

Ein weiteres Prinzip ist, dass niemand aus finanziellen Gründen von Bildung ausgeschlossen werden soll. Deshalb ist die allgemeine Schulausbildung kostenlos und Auszubildende und Studierende können Geld beantragen, um ihre Berufsausbildung oder ihr Studium besser finanzieren zu können. Damit sollen junge Leute aus ärmeren Familien möglichst gleiche Chancen erhalten wie solche mit wohlhabenden Eltern. Auch wer arbeitslos ist, wird vom Staat unterstützt, damit er während der Suche nach einer neuen Stelle nicht in völliger Armut leben muss.



Otto von Bismarck ist der Begründer der Sozialversicherungen. Foto: Heribert Pohl, flickr.com (CC BY-SA 2.0)

Freier Markt, aber sozial

Auch unser Wirtschaftssystem orientiert sich am Prinzip des Sozialstaats und heißt „Soziale Marktwirtschaft“. Das heißt, dass die Politik dem freien Markt bestimmte Regeln vorschreibt, um möglichst wenig soziale Ungerechtigkeit entstehen zu lassen. Zu diesen Bestimmungen gehört unter anderem der sogenannte Kündigungsschutz. Er erlaubt eine Kündigung nur unter strengen Gesichtspunkten und soll Berufstätigen so den Arbeitsplatz erhalten. Ein weiteres Beispiel: Wer arbeitet, hat für einen gewissen Zeitraum Anspruch auf seinen Lohn, auch wenn er einmal krank ist oder Urlaub nimmt.

Eine lange Tradition

Die Anfänge des Sozialstaats gehen bis in das 19. Jahrhundert zurück: 1883 war Deutschland das erste Land, das eine gesetzliche Krankenversicherung für Arbeiter einführte. Noch im gleichen Jahrzehnt folgten eine Unfall-, eine Arbeitsunfähigkeits- und eine Rentenversicherung. 1927 wurde die Arbeitslosenversicherung eingeführt und im Jahr 1995 kam schließlich die Pflegeversicherung hinzu.

Wie genau sich verschiedene Beiträge berechnen, wer was bezahlt, wer was bekommt und warum, könnt ihr hier noch genauer nachlesen.

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